Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Swiss Finance Chapter

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Swiss Finance Chapter, 8000 Zürich (nachfolgend SFC). Der Verein besitzt und betreibt die Plattform swissfinancechapter.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sowie der Organisation von Veranstaltungen. Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt und indirekt gegenüber seinen Mitgliedern, Nichtmitgliedern und Geschäftspartnern erbringt.


2. Mitgliedschaft

Der Vertragsabschluss kommt durch die Registration eines Mitglieds auf der Plattform swissfinancechapter.ch zustande. Die Mitgliedschaft wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, falls die Mitgliedschaft nicht schriftlich und fristgerecht gekündigt wird. Zahlt das Mitglied seinen Mitgliederbeitrag nicht ein erlischt seine Mitgliedschaft.   


2.1 Bezahlung Mitgliederbeitrag

Das Mitglied ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird das Mitglied abgemahnt. Begleicht das Mitglied die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist erlischt die Mitgliedschaft.


Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Mitglieds gegen den Verein ist nicht zulässig. Dem Verein steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern und dem Mitglied den Zugang zum Mitgliederbereich auf der Plattform swissfinancechapter.ch zu sperren.

 

3. Veranstaltungen

Das SFC verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung zu erbringen. Mitglieder und Nichtmitglieder können die Veranstaltungen über das Portal swissfinancechapter.ch buchen.


3.1 Programmänderungen durch SFC

Das SFC behält sich das Recht vor, das Programm oder Teile davon oder vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Das SFC bemüht sich, die geänderten Bestandteile durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen und informiert seine registrierten Teilnehmer (Mitglieder/Nichtmitglieder) so rasch wie möglich über solche Änderungen.


3.2. Annulation von Veranstaltungen

Beteiligen sich an der Veranstaltung weniger Personen als die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl oder fällt der Redner aus, so kann der Event unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid hierüber steht alleine dem SFC zu. Das SFC ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verändern oder verweigern. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu.   


3.3. Teilnahmekosten für Veranstaltungen

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. swissfinancechapter.ch. Es gelten ausdrücklich die von uns bestätigten Preise. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die Teilnahmekosten vor Veranstaltungsdatum in voller Höhe mittels Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen.


3.4. Nutzungsrecht

Das SFC ist berechtigt, die durchgeführte Veranstaltung auf Bild- und Tonträgern jeder Art, mit vorheriger Zustimmung des jeweilig betroffenen Redners, zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies erfolgt ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches.


4. Pflichten des Vereins

4.1 Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.  Die Dienstleistungen (Events) des Vereins werden online angeboten und an verschiedenen Orten in der Schweiz durchgeführt.


4.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.


5. Haftung

Das SFC vergütet ihren Kunden den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen zurück, sofern dem SFC nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.


5.1. Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung des SFC bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Wert des Gesamtauftragsvolumens limitiert, es sei denn, der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

Für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt das SFC keine Haftung.


5.2. Gegenstände Drittparteien

Werden dem Teilnehmer im Sinne oder während der Vertragserfüllung Mietgegenstände (Kostüme, Requisiten, Zelt- und/oder Cateringmaterial, technische Geräte, Dekomaterial, Spielmaterial u. dergl.) zum Gebrauch überlassen, so ist dieses mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.


5.3. Haftungsausschlüsse

In folgenden Fällen ist jede Haftung des SFC gänzlich ausgeschlossen:

a) Bei Leistungserbringung durch Drittleister: Das SFC ist als Veranstalterin berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im stillschweigenden Einverständnis des Teilnehmers. Das SFC haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.


b) Bei Versäumnissen des Teilnehmers vor oder während der Veranstaltung

c) Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
5. Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches das SFC, der Vermittler (Agentur) oder der Dienstleister trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.


6. Personenschäden
Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet das SFC im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es ist grundsätzlich den Anweisungen von SFC Mitarbeitern (Eventmanager, Leader, Spielbetreuer, Künstlern, Croupiers, Trainern, Workshop-Leitern, Techniker, Cateringmitarbeitern, Chauffeuren u. dergl.) oder deren Beauftragten Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht, wird jegliche Haftung eines daraus resultierenden Schadens abgelehnt und keine Haftung übernommen. Sofern Schäden von andern Drittdienstleistern und/oder andern Leistungsträgern verursacht werden, steht dem SFCdas alleinige Regressrecht gegen diese zu.


7. Besonderer Hinweis

Der SFC Leitsatz lautet: "Quality and safey first". Dennoch können besondere Events mit besonderen Risiken verbunden sein, oder besondere physische und/oder psychische Voraussetzungen verlangen. Mitglieder und Nichtmitglieder buchen solche Veranstaltungen auf eigenes Risiko und Gefahr. Das SFC lehnt dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des SFC ausgeschlossen.


8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem SFC ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der des SFC.   


SFC - Swiss Finance Chapter

Zürich, März 2019

aktualisiert im November 2021