Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Swiss Finance Chapter
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Swiss Finance Chapter, 8000 Zürich (nachfolgend SFC). Der Verein besitzt und betreibt die Plattform swissfinancechapter.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sowie der Organisation von Veranstaltungen. Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Verein direkt und indirekt gegenüber seinen Mitgliedern, Nichtmitgliedern und Geschäftspartnern erbringt.
2. Mitgliedschaft
Der
Vertragsabschluss kommt durch die Registration eines Mitglieds auf der
Plattform swissfinancechapter.ch zustande. Die
Mitgliedschaft wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert
sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, falls die Mitgliedschaft nicht
schriftlich und fristgerecht gekündigt wird. Zahlt das Mitglied seinen
Mitgliederbeitrag nicht ein erlischt seine Mitgliedschaft.
2.1 Bezahlung Mitgliederbeitrag
Das Mitglied ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird das Mitglied abgemahnt. Begleicht das Mitglied die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist erlischt die Mitgliedschaft.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Mitglieds gegen den Verein ist nicht zulässig. Dem Verein steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern und dem Mitglied den Zugang zum Mitgliederbereich auf der Plattform swissfinancechapter.ch zu sperren.
3. Veranstaltungen
Das SFC verpflichtet sich, die gewünschte
Leistung gemäss Ausschreibung zu erbringen. Mitglieder und Nichtmitglieder
können die Veranstaltungen über das Portal swissfinancechapter.ch buchen.
3.1 Programmänderungen durch SFC
Das SFC behält sich das Recht vor, das Programm
oder Teile davon oder vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Das SFC bemüht sich, die geänderten
Bestandteile durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen und informiert
seine registrierten Teilnehmer (Mitglieder/Nichtmitglieder) so rasch wie
möglich über solche Änderungen.
Beteiligen sich an der Veranstaltung weniger Personen als die ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl oder fällt der Redner aus, so kann der Event unter
Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid hierüber steht alleine dem SFC zu. Das SFC ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder
logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verändern oder verweigern. Dem
Teilnehmer steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu.
3.3. Teilnahmekosten für Veranstaltungen
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Der Verein behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. swissfinancechapter.ch. Es gelten ausdrücklich die von uns bestätigten Preise. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die Teilnahmekosten vor Veranstaltungsdatum in voller Höhe mittels Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen.
Das SFC ist berechtigt, die durchgeführte Veranstaltung auf
Bild- und Tonträgern jeder Art, mit vorheriger Zustimmung des jeweilig
betroffenen Redners, zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische
Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten
oder zu veröffentlichen. Dies erfolgt ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen
und zeitlichen Geltungsbereiches.
4. Pflichten des Vereins
4.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren. Die Dienstleistungen (Events) des Vereins werden online angeboten und an verschiedenen Orten in der Schweiz durchgeführt.
4.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
Das SFC vergütet ihren Kunden den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen zurück, sofern dem SFC nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
5.1. Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung des SFC bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den
zweifachen Wert des Gesamtauftragsvolumens limitiert, es sei denn, der Schaden
sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
Für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt das SFC keine Haftung.
5.2. Gegenstände Drittparteien
Werden dem Teilnehmer im Sinne oder während der Vertragserfüllung Mietgegenstände (Kostüme, Requisiten, Zelt- und/oder Cateringmaterial, technische Geräte, Dekomaterial, Spielmaterial u. dergl.) zum Gebrauch überlassen, so ist dieses mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
5.3. Haftungsausschlüsse
In folgenden Fällen ist jede Haftung des SFC gänzlich
ausgeschlossen:
a) Bei Leistungserbringung durch
Drittleister: Das SFC ist als Veranstalterin berechtigt, für die optimale
Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im
stillschweigenden Einverständnis des Teilnehmers. Das SFC haftet nicht für
Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
b) Bei Versäumnissen des Teilnehmers
vor oder während der Veranstaltung
c) Bei unvorhersehbaren oder nicht
abwendbaren Versäumnissen eines
Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht
beteiligt ist
5. Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches das SFC, der Vermittler
(Agentur) oder der Dienstleister trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen
oder abwenden konnte.
6. Personenschäden
Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden
Erfüllung des Vertrages sind, haftet das SFC im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Es ist grundsätzlich den Anweisungen von SFC Mitarbeitern (Eventmanager,
Leader, Spielbetreuer, Künstlern, Croupiers, Trainern, Workshop-Leitern,
Techniker, Cateringmitarbeitern, Chauffeuren u. dergl.) oder deren Beauftragten
Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht, wird jegliche Haftung eines daraus
resultierenden Schadens abgelehnt und keine Haftung übernommen. Sofern Schäden von andern Drittdienstleistern und/oder andern Leistungsträgern
verursacht werden, steht dem SFCdas alleinige Regressrecht gegen diese zu.
Der SFC Leitsatz lautet: "Quality and safey first".
Dennoch können besondere Events mit besonderen Risiken verbunden sein, oder
besondere physische und/oder psychische Voraussetzungen verlangen. Mitglieder
und Nichtmitglieder buchen solche Veranstaltungen auf eigenes Risiko und
Gefahr. Das SFC lehnt dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des SFC ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem SFC ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der des SFC.
SFC - Swiss Finance Chapter
Zürich, März 2019
aktualisiert im November 2021